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Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.
Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.

Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.
Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.

Vertiefende Informationen

Broschüre "Das Recht der Ehe - rechtliche Hinweise" (PDF)

Freigabevermerk

Stand: 18.06.2024

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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