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In der Stadt Bräunlingen kommen erneuerbare Energien in zahlreichen Formen vor. Die Stadtverwaltung unterstützt den Ausbau proaktiv. Bereits vor 100 Jahren wurde mit dem Bau der Brändbachtalsperre ein Wasserkraftwerk gebaut, das heute noch in Betrieb ist.


Die Stadt Bräunlingen hat immer wieder Anfragen von Investoren erhalten, die Freiflächen- Solaranlagen errichten wollten. Die Stadt hat sich hier für eine Potentialanalyse entscheiden und das das Umweltbüro Donaueschingen mit einer Potentialplanung beauftragt. Diese wurde 2020 im Gemeinderat beschlossen.

Die Vorgehensweise der Planung ist nachfolgend dargestellt.

  • Als erstes wurden Siedlungsflächen (inclusive der Flächen im Flächennutzungsplan) sowie Waldflächen mit einem Pufferstreifen von 30 m ausgeschieden.
  • Als nächstes wurden Naturschutzaspekte bearbeitet. Dabei wurden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete und geschützte Biotope ausgeschlossen. Das Vogelschutzgebiet wurde nicht einbezogen, da seine Schutzzwecke nicht zwangsläufig mit Freiflächen-Solaranalgen in Konflikt stehen. Wildwegekorridore waren nicht relevant, da sie im Wald verlaufen.
  • Als nächstes wurden Gebiete mit Hangneigungen von mehr als 10° nach Norden ausgeschieden. Dabei wurden Hangexpositionen, die von Norden abweichen, mit einem GIS-Algorithmus in Nordexposition umgerechnet. Ebenso wurden Überschwemmungsgebiete dargestellt.
  • Die landwirtschaftlichen Flächen in Bräunlingen teilen sich auf 3 Stufen auf: die Vorrangstufen I und II sowie Grenzflur. Es wurde lediglich Vorrangstufe I ausgeschlossen, da ansonsten kaum Potenziale für Photovoltaikanlagen verblieben wären.
  • Das Landschaftsbild wurde berücksichtigt, indem die landesweite Landschaftsbildbewertung der Uni Stuttgart mit einer zehnstufigen Skala angewandt wurde. Die Stufen 6-10 wurden als ungeeignet für Freiflächenanlagen definiert. Wäre auch die Stufe 5 einbezogen worden, wären weitere große Flächen weggefallen.
  • Der Ortschaftsrat Döggingen hatte großen Wert auf eine Sichtbarkeitsanalyse gelegt. Dazu wurden die Boden-Höhendaten so überarbeitet, dass Waldflächen in einer Höhe von 20 m dargestellt wurden und so die Abschirmung von Waldflächen berücksichtigt wurde. Nun wurden Punkte entlang der Ortsränder (außer Gewerbe) sowie für die Naherholung bedeutender Achsen und Gebiete definiert, von denen aus die Sichtbarkeit dargestellt werden sollte. Sodann wurden Entfernungsbereiche von 500 m, 1000 m und 1500 m von den Sichtpunkten berechnet. Für das weitere Vorgehen wird vorgeschlagen, eine Entfernung von 1000 m zu Grunde zu legen.
  • Ausschluss der Gebiete in der Flurneuordnung

Der Gemeinderat hat die Potentialanalyse mit großer Mehrheit beschlossen. Die vorliegenden Anträge von Investoren werden, soweit sie innerhalb der Kulisse liegen, positiv begleitet. Trotzdem ist jede Anfrage eine Einzelfallentscheidung und es besteht kein Anspruch auf Genehmigung. Die Stadt bietet ihre eigenen Grundstücke innerhalb der Kulisse auch zur Realisierung von Anlagen an. Die Karte wird als Selbstbindung betrachtet. Die Kommune erwartet einen Mehrwert.

Windkraft in Bräunlingen

Die Stadt Bräunlingen ihre Flächen zur Windkraft an die LAOCO GmbH und Energiequelle GmbH mit einem Pachtvertrag vom 22.2.2024 verpachtet. Auf den städtischen und fürstliche Flächen soll ein Windpark mit 4 Anlagen und einer Leistung von rund 50 Mio kwh entstehen. In 2024 soll der Genehmigungsantrag gestellt werden, in 2025 mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Ziel ist die Inbetriebnahme 2026/2027

Projektstand – 4 Anlagen

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses im Oktober fanden in den vergangenen Monaten Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und den beiden Entwicklern des Projektes, der LAOCO GmbH und der Energiequelle GmbH statt. Die Stadt hat hierzu auch das Beratungsunternehmen Endura Kommunal mit der Kanzlei Sterr-Koelln & Partner beauftragt, um die Verhandlungen auf Seiten der Stadt zu unterstützen. Hierzu gab es zahlreiche Verhandlungsrunden, um die Punkte des Gemeinderatsentscheids auszuverhandeln. Parallel dazu fanden und finden bereits die natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen statt, so dass hierdurch kein Zeitverzug bei der Umsetzung des Projektes entsteht. Auch gab es bereits Begehungen mit dem Forst um die Zuwegungen und potentiellen Standorte der Windenergieanlagen zu inspizieren. Nach der Unterzeichnung werden die weiteren Genehmigungsunterlagen vervollständigt und bei den zuständigen Behörden eingereicht. Es wird mit einem Genehmigungserhalt Ende 2024 bis Mitte 2025 gerechnet, so dass noch 2025 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Inhalte der Verträge

Im Zuge der Vertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass die Pachteinnahmen an den jeweiligen Standort gekoppelt sind. Eine Anlage wird zwischen der Stadt und dem Fürstenhaus aufgeteilt. Die Pachtkonditionen konnten zudem gegenüber dem Angebot von Oktober 2022 verbessert werden, so dass nun auch die Höhe der Marktpreise für Strom als auch die Anlagenzahl dabei Berücksichtigung finden. Für die Zuwegung von der Kreisstraße bis zu den Brandhöfen sollen die städtischen Wege von den Projektierern auf deren Kosten zunächst für die Bauzeit als Schotterwege ausgebaut und danach so bearbeitet werden, dass diese als Unterbau für eine Teerstraße genutzt werden können. Die Projektierer verpflichten sich zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, sofern dies vom Landratsamt zugelassen wird.

Bürgerstrombonus

Die Umsetzung eines Bürgerstromtarifs erweist sich angesichts der hohen Volatilität der Strommärkte als schwierig. Stattdessen konnte ein Bürgerstrombonus ausgehandelt werden. Je Windenergieanlage wird dabei über einen längeren Zeitraum eine Summe von 300.000 Euro für einen Bürgerstrombonus zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass jeder Privat-Haushalt pro Jahr und Windenergieanlage 10 Euro erhält (aktuelle Planung 40€ pro Haushalt) und dies auf eine Laufzeit von zirka 10 Jahren.

Beteiligung an einer Windenergieanlage

Ein wichtiger Punkt war auch in den Vertragsverhandlungen die mögliche Übernahme einer der Anlagen durch die Stadt oder die Bürgerschaft. Der Stadt wird hierzu spätestens nach Erhalt des Zuschlags nach EEG oder Vorliegen einer vergleichbaren Vergütung ein annahmefähiges Angebot zur Übernahme einer Windenergieanlage von den Projektierern unterbreitet. Das Angebot soll sich dabei auf eine Windenergieanlage mit einer mittleren Windhöffigkeit beziehen. Hierzu werden die Projektierer Ertragsgutachten von zwei anerkannten unabhängigen Sachverständigen vorlegen. Die Konditionen für die Anlage liegen dabei unter den marktüblichen Konditionen. Die für eine Übernahme erforderlichen Verträge sollen nach Vorlage des Angebots erarbeitet werden, so dass die Entscheidung der Stadt bzw. der von ihr benannten Gesellschaft über die Annahme des Angebots und die Übernahme spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage erfolgen kann. Die Stadt kann ihrerseits auch anderen privaten Investoren aus dem Stadtgebiet, insbesondere einer Bürgerenergiegenossenschaft, eine Beteiligung in einer von ihr gewünschten Höhe ermöglichen.

Im Kooperationsvertrag werden zudem die Forderungen des Gemeinderates „Null-Schattenschlag“ aber auch die Höhenbegrenzung geregelt. Diese Bestimmungen sind einklagbar und mit einer Vertragsstrafe belegt.

Historie

Bereits im Jahr 2013 war von dem Betreiberkonsortium "dge Wind Baar eins GmbH" beabsichtigt, einen Windpark auf der Gemarkung der Stadt Bräunlingen zu errichten. Nachdem Windmessungen damals nicht zu den notwendigen Windgeschwindigkeiten bzw. zur benötigten Windhöffigkeit geführt hatte, ist das Projekt bis zum Jahresende 2017 auf Eis gelegen. Das Betreiberkonsortium ist dann auf die Stadt Bräunlingen zu gekommen, um das Projekt wieder zu forcieren.

Über einen genehmigten Flächennutzungsplan wurde auf Gemarkung der Stadt Bräunlingen eine Fläche ausgewiesen, auf der Windkraftanlagen errichtet werden können. Diese Fläche gehört zu etwa zwei Dritteln der Stadt Bräunlingen und einem Drittel dem Fürsten zu Fürstenberg. Das Fürstenhaus hat bereits einen Pachtvertrag mit dem Betreiberkonsortium zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Grund des Fürstenhauses abgeschlossen.

Die Stadt Bräunlingen musste entscheiden, ob sie ihrerseits die städtischen Flächen zur Aufstellen von Windkraftanlagen verpachten möchte. Der Gemeinderat hatte sich im April 2018 mit einer Dreiviertelmehrheit für die Verpachtung unter Auflagen entschieden. Diese Position wurde auch bei einem Bürgerentscheid im Oktober 2018 mit 55,4% der abgegebenen Stimmen bestätigt. In den vergangenen Monaten wurden intensive Vertragsverhandlungen geführt. Der Gemeinderat hat einem Pacht- und Kooperationsvertrag im Februar 2019 zugestimmt. Die Verträge wurden zwischenzeitlich unterzeichnet.

Im November 2019 hat das Konsortium – wie mit der Stadt vereinbart – die Ergebnisse des Windgutachtens veröffentlicht. In Nabenhöhe erwarten die Windgutachter im Schnitt zwischen 5,2 bis 5,3 Meter pro Sekunde, das Konsortium hat ursprünglich mit 5,5 Meter pro Sekunde gerechnet. Die Windgeschwindigkeit ist allerdings nur einer von mehreren Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit eines Projekts beeinflussen. Mindestens genauso wichtig sind die Kosten für die Anlagen und der zum Standort passende Anlagentyp. Deshalb haben die Gesellschafter der Planungsgesellschaft DGE Wind Baar eins GmbH & Co. KG das Windpark-Layout überarbeitet und auf die vorliegende Windprognose optimiert. In der Folge wurde das Parklayout geändert und die Anzahl der Anlagen reduziert, umso auch den Ertrag zu verbessern. Das Konsortium hat die Planungen weiter vorangetrieben und das Layout nochmals angepasst. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.6.2020 vorgestellt, ebenso der aktuelle Planungsstand und das weitere Vorgehen. Zuletzt waren nun noch 3 Anlagen vom Typ Enercon E160 geplant. Es folgten verschiedene Beratungen im Gremium mit dem Konsortium. Im Sommer 2021 hatte das Konsortium dargelegt, dass sie nach Auslaufen des Bürgerentscheids (rechtliche Bindung bis Oktober 2021) über die Auflagen neu verhandeln wollen und die Höhenbegrenzung fallen sollte. Der Gemeinderat hatte erklärt weiter an den Auflagen festzuhalten. Mitte 2021 hatte das Konsortium mitgeteilt das Projekt unter den aktuellen Bedingungen nicht weiter zu betreiben.

Ab 2022. Das Konsortium LAOCO/Energiequelle plant die Errichtung eines Windparks mit fünf Windkraftanlagen. Der Gemeinderat hat im Oktober 2022 folgendes beschlossen:

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Pachtvertrag mit der dge wind Baar eins GmbH & Co zu kündigen.
  • Des Weiteren mit vier Gegenstimmen die Flächen an den Projektierer LAOCO GmbH und die Energiequelle GmbH unter den festgelegten Auflagen zu verpachten.
  • Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die festgelegten Auflagen wie folgt:
  • Der Projektierer muss alle Auflagen sowohl auf den städtischen als auch den privaten Flächen einhalten und umsetzen.
  • Mit Blick auf ein entsprechendes Angebot für eine Bürgerbeteiligung und einen entsprechenden Bürgerstromtarif ist eine Gesamthöhe von 250m möglich (Abweichung bis 2% Gesamthöhe zulässig). Bei weiteren technischen Änderungen kann der Projektierer nochmals auf den Gemeinderat zukommen (Sprechklausel).
  • Das Betreiberkonsortium muss nach §7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für das Gesamtprojekt beantragen. Die Entscheidung über die Durchführung liegt bei der Genehmigungsbehörde. In jeden Fall muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
  • Die aktuell geplanten Mindestabstände zu den Wohnhäusern und Höfen (mindestens 900 Meter) dürfen – ohne Zustimmung der Stadt - nicht unterschritten werden.
  • Sollte sich im weiteren Genehmigungsverfahren die Zahl der Windkraftanlagen reduzieren, so sollen zusätzliche Spielräume für eine Erhöhung der Abstände zu den Höfen/Wohnbebauung genutzt werden.
  • Wie bereits vom Konsortium zugesagt ist der Schattenschlag für die bewohnten Wohnhäuser/ Höfe auf 0 Stunden pro Jahr zu reduzieren.
  • Der Windpark soll für eine Bürgerbeteiligung geöffnet werden auch mit der Option das die Stadt, Bürger oder Unternehmen mit städtischer Beteiligung sich daran beteiligen können. Die genaue Ausgestaltung muss noch geregelt werden.
  • Es soll ein Bürgerstromtarif angeboten werden. Ebenso ist ein Vorkaufsrecht für Strom für die Kommune anzustreben. Die genaue Ausgestaltung muss noch geregelt werden.
  • Der Windpark muss mit einer bedarfsgerechten Flugbefeuerung ausgestattet werden.
  • Das Konsortium verpflichtet sich zu einer Freiwillige Standortabgabe gem. § 6 EEG 2021 in Höhe von 0,2 Cent pro kwh an die Stadt
  • Die Gewerbesteuer des Windparks soll möglichst zu 100% der Stadt Bräunlingen zu Gute kommen.
  • Das Konsortium wird – sofern die Zuwegung über städtische Wege erfolgen soll, die Zufahrt für den Anlagenbau nachhaltig Instandsetzen bzw. sich hieran finanziell maßgeblich beteiligen.
  • Es soll ein hydrologisches Gutachten bzw. eine fachliche Beurteilung zum Schutz der Quellen im Verfahren eingeholt werden.
  • Die Eingriffe im Wald sollen möglichst gering gehalten werden.

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1921/1922 wurde die Brändbachtalsperre in Unterbränd errichtet. Sie erzeugt umweltfreundlichen Strom aus Wasserkraft. In den letzten Jahren wurden hier im Durschnitt rund 500.000 kwh produziert.

Die Biowärme Bräunlingen GmbH, eine 100% Tochter der Stadt, betreibt ein regeneratives Nahwärmenetz im Gewerbegebiet Niederwiesen. Versorgt wird dieses durch die Biogasanlage am Palmhof.

Aktuell ist die Stadt in der Planung eines Nahwärmenetzes für die städtischen Gebäude an der Schulstraße mit Anbindung der Gartenvorstadt und der Altstadt. Hierzu soll eine Potentialanalyse durchgeführt werden.