Gebühren und Aufnahmekriterien
Benutzungsgebühren im städtischen Kindergarten
Der Gemeinderat beschließt jährlich im Juli über die Kindergartengebühren für die städtischen Einrichtungen. Die Anpassungen werden analog auch in den kirchlichen Kindergärten sowie dem Bauernhofkindergarten erhoben. Die Gebühren in den städtischen und kirchlichen Kindergärten sind gleich, die Gebühren im Bauernhofkindergarten sind davon abweichend. Es werden 11 Monatsbeiträge erhoben.
Die aktuellen Gebühren finden Sie hier...
Benutzungsgebühren in der Grundschulbetreuung an den Grundschulen Bräunlingen und Döggingen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 13. Juli 2023 die Benutzungsgebühren für die Grundschulbetreuung an den Grundschulen in Bräunlingen und Döggingen ab dem 1. September 2023 festgelegt. Die Gebühren wurden auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände analog den Anpassungen der Kindergarten- und Krippengebühren neu berechnet. Außerdem wurden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung in Bräunlingen und Döggingen aneinander angeglichen. Dies bedeutet auch, dass sowohl in Bräunlingen als auch in Döggingen verlängerte Öffnungszeiten bis 13.00 Uhr und bis 14.00 Uhr möglich sind.
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Aufnahmekriterien der Kindertageseinrichtungen
Für alle Kindertageseinrichtungen der Städte Bräunlingen und Hüfingen sowohl in kommunaler, kirchlicher als auch freier Trägerschaft wurden gemeinsame Aufnahmkriterien festgelegt. Diese sind für die Platzvergabe entscheidend. Weitere Informationen erhalten Sie in den Einrichtungen.