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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Bräunlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Bräunlingen, www.braeunlingen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen den folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte nach §10 Absatz 1 L-BGG bzw. BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

PDF-Dateien:
Die PDF-Dateien auf der Webseite sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Diese werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Grafiken und Bilder:
Bilder und Grafiken auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte angeboten. Diese werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Navigationspunkte sind nicht durchgängig:
Die Reihenfolge der Navigationspunkte auf der Webseite ist nicht durchgängig. Dies ist aus technischen Gründen erforderlich. Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss die Reihenfolge, in der Elemente, wie z.B. Links, Eingabefelder oder Schalter, angesteuert werden, schlüssig und nachvollziehbar sein.

Gebärdensprache:
Aktuell fehlt auf der Webseite die Gebärdensprache, aufgrund der aktuellen Situation kann die Stadtverwaltung Bräunlingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt (§10 Abs. 2 Nr. 2 L-BGG)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.08.2023 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit. Die Webseite wurde zuletzt am 28.06.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie uns Anregungen oder Beschwerden zur Barrierefreiheit mitteilen möchten, so füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an info@braeunlingen.de senden.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Bräunlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtverwaltung bzw. der oben genannte Kontakt, sich nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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