Erklärung zur Barrierefreiheit / Barriere melden
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Bräunlingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Bräunlingen, https://www.braeunlingen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen den folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte nach §10 Absatz 1 L-BGG bzw. BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dateien:
Die PDF-Dateien auf der Webseite sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Diese werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Grafiken und Bilder:
Bilder und Grafiken auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte angeboten. Diese werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Navigationspunkte sind nicht durchgängig:
Die Reihenfolge der Navigationspunkte auf der Webseite ist nicht durchgängig. Dies ist aus technischen Gründen erforderlich. Bei der Bedienung mit der Tastatur, muss die Reihenfolge, in der Elemente, wie z.B. Links, Eingabefelder oder Schalter, angesteuert werden, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Gebärdensprache:
Aktuell fehlt auf der Webseite die Gebärdensprache, aufgrund der aktuellen Situation kann die Stadtverwaltung Bräunlingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt (§10 Abs. 2 Nr. 2 L-BGG)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.08.2023 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit. Die Webseite wurde zuletzt am 28.06.2023 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie uns Anregungen oder Beschwerden zur Barrierefreiheit mitteilen möchten, so füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an info@braeunlingen.de senden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.