Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen
Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Bräunlingen
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen zum 31.12.2021 wird gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht ist gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebs-gesetzes in der Zeit vom 15. März 2023 bis 23. März 2023 (an 7 Tagen auszulegen je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 29, Rechnungsamt, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt.
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 175.334,04 EUR (Vorjahr: 169.854,50 EUR). Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Gemeinderat beschließt:
Das Ergebnis des Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Stadtwerke Bräunlingen für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:
Euro |
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1. |
Feststellung des Jahresabschlusses |
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1.1. |
Bilanzsumme |
9.009.040,20 |
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1.1.1. |
davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen |
7.825.447,32 |
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das Umlaufvermögen |
1.183.592,88 |
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1.1.2 |
davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital |
2.702.687,52 |
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die empfangenen Ertragszuschüsse |
178.626,10 |
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die Rückstellungen |
41.428,12 |
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die Verbindlichkeiten |
6.086.298,46 |
|||||||||
1.2 |
Jahresgewinn |
175.334,04 |
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1.2.1 |
Summe der Erträge |
1.466.330,91 |
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1.2.2. |
Summe der Aufwendungen |
1.290.996,87 |
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2. |
Verwendung des Jahresgewinns |
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Der Jahresgewinn ist in Höhe von |
175.334,04 |
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ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach § 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der Stadt eingeplanten Finanzierungsmittel |
0,00 |
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4. |
Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. |
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Bräunlingen, den 10.03.2023
Bürgermeister Micha Bächle
Haushaltssatzung der Stadt Bräunlingen
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
21.398.700 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
- 20.632.400 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
766.300 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
766.300 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
21.003.600 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
- 19.042.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
1.960.700 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
1.317.200 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 2.012.200 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
- 695.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
1.265.700 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
- 633.200 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
- 633.200 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
632.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.125.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
375 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
430 v. H. |
der Steuermessbeträge; |
||
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
§ 6 Weitere Bestimmungen
(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GemO)
.................................................................................................................................................................
Bräunlingen, den 19.01.2023
Bürgermeister Micha Bächle
Feststellung des Wirtschaftsplans
2023
des Eigenbetriebs Stadtwerke Bräunlingen
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 gemäß § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg sowie der EigBVO-HGB den folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen.
Festgesetzt werden:
Euro
1. Im Erfolgsplan |
|
a) die Erträge mit |
1.553.900 |
b) die Aufwendungen mit |
- 1.743.100 |
c) der Jahresgewinn mit |
- 189.200 |
2. Im Liquiditätsplan |
|
a) die Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit mit die Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit mit der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit mit |
1.547.800 - 1.284.500 263.300 |
b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
0 - 1.180.000 - 1.180.000 |
c) der Saldo aus a) und b) als Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf mit |
- 916.700 |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit mit |
645.800 - 462.900 182.900 |
e) der Saldo aus c) und d) als Saldo des Liquiditätsplans mit |
- 733.800 |
3. Der Gesamtbetrag |
|
a) der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) b) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen mit |
700.300 1.285.000 |
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite mit |
500.000 |
Bräunlingen, 19.01.2023
Micha Bächle, Betriebsleiter
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Bräunlingen für das Jahr 2023 wurde mit Erlass des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis vom 02. März 2023, Aktenzeichen 02/03-302.41/2023 bestätigt. Die nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erforderlichen Genehmigungen wurden ebenfalls am 02. März 2023 erteilt.
Auslegung / Offenlage
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan in der Zeit von
Mittwoch, den 15. März 2023 bis Donnerstag, den 23. März 2023
je einschließlich, während den üblichen Sprechzeiten, das ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Bräunlingen, Kirchstraße 10, II. Obergeschoss, Zimmer 29, Einsicht nehmen.
Da die Rathaustüre wegen der Coronaepidemie geschlossen ist, nutzen Sie die Haustürklingel. Indem Sie auf dem Nummernfeld neben der Rathaustüre die Taste mit dem Telefonhörer (Å) wählen. Geben Sie dann die Taste (0) ein. Eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamts öffnet Ihnen dann die Rathaustür.
Bräunlingen, den 10.03.2023
Bächle
Bürgermeister
Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis –untere Flurbereinigungsbehörde- informiert:
Im Flurbereinigungsverfahren Bräunlingen-Bruggen wurde durch Vorläufige Anordnung vom 20.01.2023 zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen entzogen.
Die Anordnung mit Begründung und die Besitzregelungskarte sind auf der Internetseite www.braeunlingen.de öffentlich bekannt gemacht und liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15, während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus. Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 0771 603 136 gebeten.
Aufgrund der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bräunlingen erfolgt die verbindliche öffentliche Bekanntmachung selbst ausschließlich auf der angegebenen Internetseite.
Hier gelangen sie zur vorläufigen Anordnung vom 20.01.2023...
Außenbereichssatzung „Bucksberg“, Stadt Bräunlingen, Stadtteil Unterbränd, 1. Änderung und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat am 19.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Außenbereichssatzung „Bucksberg“ nach §§ 35 Abs. 6 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Bräunlingen, Stadtteil Unterbränd gemäß § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum 1. Mal zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der Satzung liegt an der Nordseite der Hirschmoosstraße im Stadtteil Unterbränd und soll insbesondere nach Osten vergrößert werden, um auf dem Flurstück Nr. 31 ein Wohngebäude errichten zu können.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Entwurf zur 1. Änderung vom 19.01.2023.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichsatzung „Bucksberg“ ist aus dem abgedruckten Lageplan vom 19.01.2023 ersichtlich.
Lageplan zur Außenbereichssatzung „Bucksberg“ vom 19.01.2023
Außenbereichssatzung Bucksberg Offenlage
Der Beschluss zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Mittwoch, den 8. Februar bis einschließlich Donnerstag, den 9. März 2023 im Rathaus, Kirchstr. 10 in Bräunlingen, 1. OG., Zimmer Nr. 15, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bedienstete des Stadtbauamtes können auf Wunsch Auskünfte zur Planung geben. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr, Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr.
Der Planentwurf ist zusätzlich von der Homepage der Stadt Bräunlingen unter folgendem Link abrufbar:
https://braeunlingen.de/oeffentliche-auslegungen
Während der o.a. Frist können im Rathaus Stellungnahmen zur Planung schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Bräunlingen, den 23.01.2023 Micha Bächle, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Döggingen gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Wohngebietes Hofwiesen geschaffen werden, um in Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum weitere Wohnbauflächen bereit stellen zu können. Hierzu soll der Bebauungsplan im Norden durch Einbeziehung des Grundstücks Flst. Nr. 145/7 und einer Teilfläche des gemeindeeigenen Flst. Nr. 134 erweitert werden. Neben der Erweiterung sollen im noch unbebauten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans verschiedene Änderungen vollzogen und durch das Bebauungsplanverfahren zur Rechtskraft gebracht werden.
Der rd. 1,56 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans im Süden des Stadtteils Döggingen ergibt sich aus nachfolgendem Abgrenzungsplan.
Hier gelangen Sie zum Lageplan...
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach Vorgabe des § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Im Verfahren werden die Umweltbelange im Rahmen eines vereinfachten Umweltberichts mit artenschutzrechtlicher Prüfung berücksichtigt.
Ein Termin zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für die Dauer eines Monats wird im weiteren Verfahren rechtzeitig durch eine weitere amtliche Bekanntmachung angekündigt.
Bräunlingen, den 12. Dezember 2022
Micha Bächle, Bürgermeister
Am 15.12.2022 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2023 gültigen Wassergebühren beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:
Zählergebühren: Maximaldurchfluss (Qmax) von 5m³/h auf 75 EUR
Maximaldurchfluss (Qmax) von 7m³/h auf 105 EUR
Maximaldurchfluss (Qmax) von 10m³/h auf 150 EUR
Maximaldurchfluss (Qmax) von 16m³/h auf 225 EUR
Maximaldurchfluss (Qmax) von 25m³/h auf 375 EUR
Großwasserzähler (Qmax) von 65m³/h auf 965 EUR
Verbundzähler (Qmax) von 80m³/h auf 1.180 EUR
Verbrauchsgebühren: 3,37 € je qm Wasser (bisher 2,92 €)
Verbrauchsgebühren Bauwasser: 3,37 € je qm Wasser (bisher 2,92 €)
Die Beträge sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu sehen.
Hier gelangen Sie zur Änderung der Wasserversorgungssatzung...
Am 17.11.2022 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2023 gültigen Abwassergebühren beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 2,52 € je cbm Schmutzwasser (bisher: 2,90 €).
Niederschlagswassergebühr: 0,48 € je qm versiegelte Fläche (bisher: 0,43 €).
Hier gelangen Sie zur Änderung der Abwassersatzung...
Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die folgenden Gebühren beschlossen:
Die Grundgebühr für die Verwaltungs- und Sachkosten bleibt unverändert bei 41, 90 € je Bescheiderstellung.
Die Abfuhrgebühr 2023 bleibt ebenfalls unverändert bei 15,33 € je cbm Schlamm bzw. Abwasser.
Die Anfahrtspauschale beträgt 135,95 €. (bisher 119,84 €).
Hier gelangen Sie zur Änderung der Satzung über die Entsorgung...