Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen
Offenlage der Jahresrechnung 2022
Der Jahresabschluss 2022 sowie der Rechenschaftsbericht 2022 sind gemäß § 95b Gemeindeordnung in der Zeit vom 27. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 im Rathaus, Zimmer 29, Rechnungsamt, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt.
Bräunlingen, 26. September 2023
Bächle, Bürgermeister
Hier gelangen Sie zum Beschluss des Gemeinderates der Stadt Bräunlingen vom 14. September 2023
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Altstadt III“ vom 12.9.2023
Allgemeine Informationen
Die Stadt Bräunlingen wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 01.06.2023 mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt III“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden sollen.
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt.
Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung begonnen werden.
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der
Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan ersichtlichen Gebiet „Altstadt III“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Gemäß § 138 Abs. 2 BauGB dürfen die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Werden die Daten von einem Beauftragen der Stadt erhoben, dürfen sie nur an die Stadt weitergegeben werden.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt.
Bräunlingen, den 12.9.2023
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Micha Bächle
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen
9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für den Bereich „Obere Wiesen“, Aasen - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Veröffentlichung des Planungsentwurfs)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen hat am 24.07.2023 den Entwurf der 9. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obere Wiesen“, Aasen gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die 9. Flächennutzungsplanänderung befindet sich auf der Gemarkung des Ortsteils Aasen der Stadt Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 3,7 ha und umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 1835 (Teil), 1862/2, 1862, 1863 (Teil), 1864, 1867, 1865.
Ziele und Zwecke der Änderung
Das Gebiet „Obere Wiesen“ in Aasen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem attraktiven Gewerbestandort entwickelt. Mittlerweile sind alle Flächen bebaut, es stehen keine gewerblichen Bauplätze mehr zur Verfügung. Aktuell liegen Ansiedlungs- bzw. Erweiterungswünsche mehrerer Betriebe vor. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes „Obere Wiesen“ sollen diesen Firmen entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Stadt Donaueschingen stellt hierfür einen Bebauungsplan als Genehmigungsgrundlage auf.
Der wirksame Flächennutzungsplan 2020 stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Mit der 9. Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bebauungsplan „Obere Wiesen, 3. Erweiterung“, Aasen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die punktuelle Deckblattänderung wird im Parallelverfahren entsprechend § 8 Absatz 3 BauGB durchgeführt.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
- Umweltbericht zur 9. Teiländerung des Flächennutzungsplans „Obere Wiesen, 3. Erweiterung“ - Stand 24.07.2023 (Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Überlingen), zur Untersuchung möglicher Wirkungen der Planung auf das Siedlungs- und Landschaftsbild und auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auf die Bevölkerung.
Für die Schutzgüter `Landschaftsbild´, `Boden´, und Flora / Fauna´ sind Eingriffe von hoher Wirkung zu erwarten.
- Donaueschingen, OT Aasen, Bebauungsplan „Obere Wiesen, 3. Erweiterung“ - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (faktorgrün, Rottweil, 07.10.2021)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
Stellungnahme Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis / Untere Naturschutzbehörde:
- Zur Notwendigkeit einer Umweltprüfung und der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens,
- Mit Hinweisen zur Berücksichtigung der bereits bebauten Teilfläche im Rahmen der Eingriff-Ausgleichsbilanzierung.
Stellungnahme Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis / Landwirtschaftsamt:
- Zur Bedeutung der in Anspruch genommenen Flächen.
Stellungnahme RP Freiburg / Höhere Raumordnungsbehörde:
- Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie zu flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen,
- Zur Funktion eines großen Teils des Plangebietes als „schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft“,
- Zum angrenzenden Vogelschutzgebiet und den notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen,
- Zum angrenzenden Oberflächengewässer „Dorfgraben“,
- Zur Notwendigkeit einer Umweltprüfung.
Stellungnahme Umweltbüro GVV Donaueschingen
- Zur Größe des Plangebietes und der Auswirklungen der Planung auf das Landschaftsbild,
- Zur Notwendigkeit einer Umweltprüfung und der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange
Stellungnahme des Bundesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg
- Zur Lage und Größe des geplanten Gewerbegebietes sowie zum Flächenpotential innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit Planzeichnung (Deckblatt) und Begründung einschließlich der vorgenannten umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom
31. August 2023 bis einschließlich 12. Oktober 2023
auf den Internetseiten www.gvv-donaueschingen.de > Flächennutzungsplan und www.donaueschingen.de/bekanntmachungen veröffentlicht (Veröffentlichungsfrist). Darüber hinaus werden diese Unterlagen während der Sprechzeiten im
· Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Stadtbauamt, Flur 2. OG
· Rathaus Hüfingen, Hauptstr. 14–18, 78183 Hüfingen, Zimmer 300
· Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zur beabsichtigen Planung können innerhalb der Veröffentlichungsfrist beim Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
- per E-Mail unter der Adresse planung@donaueschingen.de
- schriftlich beim Gemeindeverwaltungsverband -Verbandsverwaltung-, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen oder per Fax: 0771 857 6201
- mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle im Rathaus I, Rathausplatz 1 in Donaueschingen, Zimmer 304 oder Zimmer 413
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in diesem Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der GVV, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: planung@donaueschingen.de, Tel. 0771 857-201. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse aus oder kann im Internet unter www.gvv-donaueschingen.de eingesehen werden.
Donaueschingen, 25.08.2023
gez. Michael Kollmeier
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Gemeindeverwaltungsverbandes
Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen hat am 24.07.2023 beschlossen:
1. Der Jahresabschluss 2022 wird wie folgt festgestellt:
1.1. Bilanzsumme 7.099.355,28 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 6.415.626,04 €
- das Umlaufvermögen 683.729,24 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 0,00 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 26.626,67 €
(Landesbeihilfen)
- die Rückstellungen 37.300,00 €
- die Verbindlichkeiten 7.035.428,61 €
1.2. den Jahresverlust / Jahresgewinn 0,00 €
- Summe der Aufwendungen 3.456.789,39 €
- Summe der Erträge 3.456.789,39 €
- davon Summe der Umlagen 2.796.074,09 €
2. Die Verwaltung wird entlastet.
Wir weisen darauf hin, dass der Jahresabschluss inkl. Lagebericht des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen in der Zeit vom 11.09.2023 bis 09.10.2023 bei der Stadtverwaltung Donaueschingen (Zi. 208), Villinger Straße 37, öffentlich ausliegt.
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.08.2023
Inkrafttreten der ersten Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“, Stadt Bräunlingen, Stadtteil Unterbränd
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 27. Juli 2023 die erste Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung liegt an der Nordseite der Hirschmoosstraße im Stadtteil Unterbränd und soll insbesondere nach Osten vergrößert werden, um auf dem Flurstück Nr. 31 ein Wohngebäude errichten zu können.
Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan vom 27.07.2023 ersichtlich. Maßgebend ist der Lageplan zur ersten Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ vom 27.07.2023.
Lageplan zur Außenbereichssatzung „Bucksberg“ vom 27.07.2023
Die erste Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Jedermann kann die erste Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ im Rathaus, Kirchstr. 10, Bräunlingen, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel im Abwägungsvorgang werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Stadt Bräunlingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel im Abwägungsvorgang begründen soll, ist darzulegen.
Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bräunlingen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 LBO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Stadt Bräunlingen, 07.08.2023 Micha Bächle, Bürgermeister
Bekanntmachung vom 17.07.2023
Neue Benutzungsgebühren im städtischen Kindergarten
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 13. Juli 2023 die Benutzungsgebühren für den städtischen Kindergarten und die Kinderkrippe ab dem 1. September 2023 festgelegt.
Die Gebühren wurden auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände neu berechnet. Weiterhin erfolgte eine Anpassung an die Bemessungsgrundlage von 30 Stunden Öffnungszeit pro Woche im städtischen Kindergarten laut der Gemeinsamen Empfehlung.
In der Kindergrippe wird eine neue Betreuungsform mit einer Betreuungszeit von 5 Stunden täglich eingeführt.
Bekanntmachung vom 17.07.2023
Neue Benutzungsgebühren in der Grundschulbetreuung an den Grundschulen Bräunlingen und Döggingen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 13. Juli 2023 die Benutzungsgebühren für die Grundschulbetreuung an den Grundschulen in Bräunlingen und Döggingen ab dem 1. September 2023 festgelegt.
Die Gebühren wurden auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände analog den Anpassungen der Kindergarten- und Krippengebühren neu berechnet.
Außerdem wurden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Schulkindbetreuung in Bräunlingen und Döggingen aneinander angeglichen. Dies bedeutet auch, dass sowohl in Bräunlingen als auch in Döggingen verlängerte Öffnungszeiten bis 13.00 Uhr und bis 14.00 Uhr möglich sind.
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
Bekanntmachung vom 10.07.2023
Ermittlung von Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis mit der Geschäftsstelle in Donaueschingen hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt. Zum Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis gehören die elf Mitgliedsgemeinden Schonach, Triberg, Schönwald, Gütenbach, Furtwangen, Vöhrenbach, Bräunlingen, Donaueschingen, Blumberg, Hüfingen und Bad Dürrheim.
Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet kostenlos über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Donaueschingen per E-Mail (gutachterausschuss@donaueschingen.de) zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neu beschlossenen Bodenrichtwerte für städtebauliche Zwecke dienen und nicht zur Berechnung der Grundsteuer im Zuge der laufenden Grundsteuerreform. Hierfür gelten weiterhin die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022. Diese können in einem eigens dafür vorgesehenen Button im Portal Boris-BW abgerufen werden.
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen am 27.04.2023 folgende Satzung beschlossen:
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2023 folgende Satzung beschlossen:
Eröffnungsbilanz
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat mit Beschluss vom 23.07.2020 die Eröffnungsbilanz der Stadt Bräunlingen zum 01.01.2019 wie folgt festgestellt: