Öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen
Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS)
Am 19.09.2024 wurde eine neue Globalberechnung mit aktualisierten Schmutz- und Niederschlagswasserbeiträgen beschlossen. Weiterhin wurde in der Sitzung vom 24.10.2024 ein Beschluss über die ab 2025 gültigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gefasst.
Aufgrund der bereits vorhandenen Änderungssatzungen, den Beschlüssen und weiteren erforderlichen Änderungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit nun die gesamte Abwassersatzung in Reinschrift neu geschrieben. Die Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Bräunlingen gültig ab 01.01.2025 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2024 beschlossen.
Hier gelangen Sie zur Abwassersatzung...
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenenen Gruben (Entsorgungssatzung)
Am 24.10.2024 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2025 gültigen Abfuhrgebühren und die Anfahrtspauschale beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:
Abfuhrgebühr: 23,99 € je cbm Schlamm bzw. Abwasser
Anfahrtspauschale: 157,70 € je Grundstücksabfuhr.
Hier gelangen Sie zur Änderungssatzung...
Neufassung der Satzung über den Anschluss an die Öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
Am 19.09.2024 wurde eine neue Globalberechnung mit einem aktualisierten Wasserversorgungsbeitrag beschlossen. Weiterhin wurde in der Sitzung vom 24.10.2024 ein Beschluss über die ab 2025 gültige Verbrauchsgebühr gefasst.
Aufgrund der bereits vorhandenen Änderungssatzungen, den Beschlüssen und weiteren erforderlichen Änderungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit nun die gesamte Wasserversorgungssatzung in Reinschrift neu geschrieben. Die Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Bräunlingen gültig ab 01.01.2025 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2024 beschlossen.
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Bräunlingen
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen zum 31.12.2023 wird gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht ist gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebs-gesetzes in der Zeit vom 22. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024 im Rathaus, Zimmer 29, Rechnungsamt, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt. Der Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht ist auch auf der Homepage der Stadt Bräunlingen zu finden.
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 1.884.935,93 EUR (Vorjahr: Verlust 133.100,63 EUR). Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Gemeinderat beschließt:
Das Ergebnis des Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Stadtwerke Bräunlingen für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt:
Euro |
|||
1. |
Erfolgsrechnung |
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1.1 |
Summe der Erträge |
3.872.667,70 |
|
1.2 |
Summe der Aufwendungen |
1.987.731,77 |
|
1.3 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
1.884.935,93 |
|
nachrichtlich: |
|||
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die Spätere Fehlabdeckung |
|||
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die Spätere Überschussabführung |
|||
2. |
Liquiditätsrechnung |
||
2.1 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit |
348.602,01 |
|
2.2 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit |
2.126.696,87 |
|
2.3 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
2.475.298,88 |
|
2.4 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
1.089.285,04 |
|
2.5 |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) |
3.564.583,92 |
|
2.6 |
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplan- Unwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
- 2.998.636,79 |
|
3. |
Bilanzsumme |
11.789.542,84 |
|
3.1 |
davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen |
8.356.949,75 |
|
3.1.1 |
das Umlaufvermögen |
3.432.593,09 |
|
3.2 |
davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital |
4.654.522,82 |
|
3.2.1 |
die empfangenen Ertragszuschüsse |
256.201,78 |
|
3.2.2 |
die Rückstellungen |
394.055,00 |
|
3.2.3 |
die Verbindlichkeiten |
6.484.763,24 |
|
4. |
Verwendung des Jahresverlust |
||
Der Jahresüberschuss ist in Höhe von |
1.884.935,93 |
||
ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
|||
5. |
Der Werkleitung wird Entlastung erteilt. |
Bräunlingen, den 12.09.2024
Bürgermeister Micha Bächle
Zweckverband Seniorenzentrum Bräunlingen
Jahresabschluss 2023
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Seniorenzentrum Bräunlingen hat in ihrer Sitzung vom 08.10.2024 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Zweckverbands Seniorenzentrum zum 31.12.2023 wird gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht ist gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit vom 21. Oktober bis 29. Oktober 2024 (je einschließlich) im Rathaus Bräunlingen, Kirchstr. 10, Zimmer 29, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt.
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ (eingestellt am 01.08.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung "Altstadt III" in Bräunlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“, Stadt Bräunlingen, Stadtteil Bräunlingen, mit örtlichen Bauvorschriften- öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Größe von ca. 21,7 ha und liegt ca. 800 m südlich des Ortsrandes von Bräunlingen und ca. 300 m östlich der Kreisstraße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ ergibt sich aus dem Lageplan:
Hier gelangen Sie zum Lageplan...
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom Montag, den 15. Juli bis einschließlich Montag, den 26. August 2024
Hier gelangen Sie zu den Offenlage-Unterlagen
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Textteil
- Umweltbericht
- Natura2000-Vorsprüfung
- Artenschutzbericht
- Rechtsplan
Der vollständigen Entwurfsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ liegen während der Offenlagefrist auch im Rathaus Bräunlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
montags - donnerstags: 09: - 12:00 Uhr
montags und mittwochs zusätzlich: 14:-17:00 Uhr
freitags: 09:00 - 13:00 Uhr.
Jedermann kann dort die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind mit den Abwägungsentscheidungen der Stadt Bräunlingen den ausgelegten Unterlagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen insbesondere vor zu den Themen
Landschaftsbild, Biotope, Artenschutz (insbesondere Feldlerch und Fledermaus), Bodenschutz, Grundwasserschutz, externe Ausgleichsmaßnahmen und Klimaschutz.
An umweltbezogenen Informationen werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht, u.a. mit Aussagen zu den Schutzgütern Erholung, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima, Emissionen/Abfall sowie Risiken und Wechselwirkungen,
- Natura 2000-Vorprüfung.
- Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen punktuell zum 13. Mal geändert. Der Änderungsentwurf ist dort ebenfalls einsehbar.
Während der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik Eichenhof“ elektronisch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Bräunlingen (Adresse s. oben) vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bräunlingen, den 05.07.20224
gez. Micha Bächle, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Waldhausen“, Stadt Bräunlingen, Stadtteil Waldhausen, - öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 beschlossen, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Waldhausen“ öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat Größe von ca. 17,03 ha und liegt etwa in einem Abstand 1.100 m Luftlinie südlich des Ortsrandes des Stadtteils Waldhausen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Waldhausen“ ergibt sich aus dem Lageplan:
Hier gelangen Sie zum Lageplan...
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum „Solarpark Waldhausen“ nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom Montag, den 15. Juli bis einschließlich Montag, den 26. August 2024
Hier gelangen Sie zu den Offenlage-Unterlagen
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Textteil
- Umweltbericht
- Natura2000-Verträglichkeitsprüfung
- Rechtsplan
Der vollständigen Entwurfsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Waldhausen“ liegen während der Offenlagefrist auch im Rathaus Bräunlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zimmer 15
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
montags - donnerstags: 09: - 12:00 Uhr
montags und mittwochs zusätzlich: 14:-17:00 Uhr
freitags: 09:00 - 13:00 Uhr.
Jedermann kann dort die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind mit den Abwägungsentscheidungen der Stadt Bräunlingen den ausgelegten Unterlagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen insbesondere vor zu den Themen
Landschaftsbild, Biotope, Artenschutz (insbesondere Milan), Bodenschutz, Grundwasserschutz, externe Ausgleichsmaßnahmen, Klimaschutz und angrenzende Waldflächen.
An umweltbezogenen Informationen werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht, u.a. mit Aussagen zu den Schutzgütern Erholung, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima, Emissionen/Abfall sowie Risiken und Wechselwirkungen,
- Natura 2000-Vergträglichkeitsprüfung.
- Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen punktuell zum 13. Mal geändert. Der Änderungsentwurf ist dort ebenfalls einsehbar.
Während der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Solarpark Waldhausen“ elektronisch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Bräunlingen (Adresse s. oben) vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bräunlingen, den 05.07.20224
gez. Micha Bächle, Bürgermeister
Wirksamwerden der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen
Das Regierungspräsidium Freiburg hat am 31.05.2024 die 9. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen („Obere Wiesen, 3. Erweiterung in Donaueschingen-Aasen“) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 wirksam.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich ausfolgendem Kartenausschnitt:
Hier gelangen sie zum Kartenausschnitt...
Maßgebend ist der Plan der 9. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.08.2020.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 kann mit Planzeichnung (Deckblatt) und Begründung
- auf den Internetseiten des Gemeindeverwaltungsverbands unter www.gvv-donaueschingen.de > flaechennutzungsplan und der Stadt Donaueschingen unter www.donaueschingen.de/bekanntmachungen
- bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes in Donaueschingen, Rathausplatz 1, Rathaus I, Zimmer 304, während der allgemeinen Sprechzeiten
eingesehen werden.
Auf Verlangen wird jedem eine Auskunft zum Planinhalt gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Donaueschingen, 01.07.2024
gez. Erik Pauly
Verbandsvorsitzender
Berichtigung der gesamten Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2024
Kommunaler Wärmeplan wird öffentlich ausgelegt
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplanes ist hier veröffentlicht...
Jedermann kann bis zum 03.07.2024 Einwendungen und Anregungen einreichen.
Sie sind zu senden an info@gvv-umwletbuero.de oder schriftlich an Umweltbüro des GVV Donaueschingen, An der Donauhalle 5, 78166 Donaueschingen
Berichtigung öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Ortschaftsrates Mistelbrunn am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates und des Ortschaftsrates am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt / Homepage am 11.06.2024
Bebauungsplan „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“ in Döggingen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat mit Beschlussfassung am 06.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“ nebst örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Wohngebietes Hofwiesen im Ortsteil Döggingen geschaffen werden. Neben der Planerweiterung sollen im noch unbebauten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans verschiedene Änderungen vollzogen und durch das Bebauungsplanverfahren zur Rechtskraft gebracht werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“ ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.
Hier gelangen Sie zum Lageplan...
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 11. Juni 2024 bis einschließlich 11. Juli 2024
auf der Internetseite der Stadt Bräunlingen unter www.braeunlingen.de > Rathaus & Service > öffentliche Auslegungen und Bekanntmachungen veröffentlicht.
Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, Zimmer 15 (1. Obergeschoss) während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans...
- Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (textliche Festsetzungen)...
- Begründung...
- Stellungnahmen und Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der vorgenannten Planungsunterlagen liegen folgende wesentlichen umweltbezogenen Informationen zur Einsicht aus:
Umweltbericht: Informationen und Bewertungen zu den Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Schutzgebiete (Natura 2000, Naturpark Südschwarzwald, Streuobstwiesen, Biotope), Artenschutz: Säugetiere (Fledermäuse, Bilche); Avifauna (Vögel: Gehölz- und Höhlenbrüter), Reptilien und Amphibien. Schutzgut Boden, Wasser, Biotope, Orts- und Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter, Klima/Luft, Fläche. Zudem Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und Beschreibungen der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter. Beschreibung der internern und externen Kompensationsmaßnahmen insb. Pflanzungen sowie Ersatz einer Feldhecke im Gebiet; sowie zugeordnete Ökokonto-Maßnahme ‚Eulenburg“ auf Gemarkung Döggingen.
Stellungnahme Umweltberater GVV Donaueschingen vom 08.03.2024 zu Eingriffen in vorhandene Hecken und Gehölzbestände, zu Bauvorschriften (Dachbegrünung, Grünordnung), zur Siedlungsdichte (sparsame Flächennutzung), sowie zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und zum Monitoring. Stellungnahme Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Untere Naturschutzbehörde vom 12.03.2024 zur Eingriffs-Ausgleichsbilanz. Amt für Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz vom 07.03.2024 zur umweltgerechten Entwässerung (Vorbehandlung, Regenwassernutzung), wild abfließendes Niederschlagswasser bzw. Grundwasser, Gefahr durch Starkregen/Sturzfluten; Bodenschutz, Flächenversiegelung, geogene Bodenbelastungen (Arsen), Grundwasserschutz.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgeben.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an: info@braeunlingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bräunlingen, den 11.06.2024
gez. Micha Bächle,
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Ort-schaftsrats und des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024
Neue Benutzungsgebühren im städtischen Kindergarten
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 25. April 2024 die Benutzungsgebühren für den städtischen Kindergarten und die Kinderkrippe ab dem 1. September 2024 festgelegt.
Die Gebühren wurden auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände neu berechnet.
Neue Benutzungsgebühren in der Grundschulbetreuung an den Grundschulen Bräunlingen und Döggingen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 25. April 2024 die Benutzungsgebühren für die Grundschulbetreuung an den Grundschulen in Bräunlingen und Döggingen ab dem 1. September 2024 festgelegt.
Die Gebühren wurden auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände analog den Anpassungen der Kindergarten- und Krippengebühren neu berechnet.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Hier gelangen Sie zur Bekanntmachung...
Öffentliche Bekanntmachung über Mehrheitswahl zur Wahl des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Solarpark Lachen" mit integriertem Grünordnungsplan
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2022 der Biowärme Bräunlingen
Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09. Juni 2024