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Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Bräunlingen

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen zum 31.12.2021 wird gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht ist gemäß § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebs-gesetzes in der Zeit vom 15. März 2023 bis 23. März 2023 (an 7 Tagen auszulegen je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 29, Rechnungsamt, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt.

Beschluss über den Jahresabschluss der Stadtwerke Bräunlingen

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 175.334,04 EUR (Vorjahr: 169.854,50 EUR). Die Verwaltung schlägt vor, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen.

Der Gemeinderat beschließt:

Das Ergebnis des Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Stadtwerke Bräunlingen für das Wirtschaftsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:

Euro

1.

Feststellung des Jahresabschlusses

1.1.

Bilanzsumme

9.009.040,20

1.1.1.

davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen

7.825.447,32

das Umlaufvermögen

1.183.592,88

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital

2.702.687,52

die empfangenen Ertragszuschüsse

178.626,10

die Rückstellungen

41.428,12

die Verbindlichkeiten

6.086.298,46

1.2

Jahresgewinn

175.334,04

1.2.1

Summe der Erträge

1.466.330,91

1.2.2.

Summe der Aufwendungen

1.290.996,87

2.

Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn ist in Höhe von

175.334,04

ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Verwendung der für das Wirtschaftsjahr nach

§ 14 Abs. 3 EigBG für den Haushalt der

Stadt eingeplanten Finanzierungsmittel

0,00

4.

Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

Bräunlingen, den 10.03.2023

Bürgermeister Micha Bächle


Haushaltssatzung der Stadt Bräunlingen

für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:


Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

21.398.700

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 20.632.400

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

766.300

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

766.300

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

21.003.600

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 19.042.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.960.700

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.317.200

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 2.012.200

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 695.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

1.265.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 633.200

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

- 633.200

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

632.500

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.125.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

375 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

430 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

350 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 6 Weitere Bestimmungen

(Für etwaige weitere Bestimmungen nach § 79 Abs. 2 Satz 2 GemO)

.................................................................................................................................................................

Bräunlingen, den 19.01.2023

Bürgermeister Micha Bächle

Feststellung des Wirtschaftsplans

2023

des Eigenbetriebs Stadtwerke Bräunlingen

Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 gemäß § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg sowie der EigBVO-HGB den folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 beschlossen.

Festgesetzt werden:

Euro

1. Im Erfolgsplan

a) die Erträge mit

1.553.900

b) die Aufwendungen mit

- 1.743.100

c) der Jahresgewinn mit

- 189.200

2. Im Liquiditätsplan

a) die Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit mit

die Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit mit

der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit mit

1.547.800

- 1.284.500

263.300

b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit

der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

0

- 1.180.000

- 1.180.000

c) der Saldo aus a) und b) als Finanzierungsmittelüberschuss/-

bedarf mit

- 916.700

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit

der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs-

tätigkeit mit

645.800

- 462.900

182.900

e) der Saldo aus c) und d) als Saldo des Liquiditätsplans mit

- 733.800

3. Der Gesamtbetrag

a) der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

b) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen mit

700.300

1.285.000

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite mit

500.000

Bräunlingen, 19.01.2023

Micha Bächle, Betriebsleiter

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Bräunlingen für das Jahr 2023 wurde mit Erlass des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis vom 02. März 2023, Aktenzeichen 02/03-302.41/2023 bestätigt. Die nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erforderlichen Genehmigungen wurden ebenfalls am 02. März 2023 erteilt.

Auslegung / Offenlage

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann kann in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan in der Zeit von

Mittwoch, den 15. März 2023 bis Donnerstag, den 23. März 2023

je einschließlich, während den üblichen Sprechzeiten, das ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Bräunlingen, Kirchstraße 10, II. Obergeschoss, Zimmer 29, Einsicht nehmen.

Da die Rathaustüre wegen der Coronaepidemie geschlossen ist, nutzen Sie die Haustürklingel. Indem Sie auf dem Nummernfeld neben der Rathaustüre die Taste mit dem Telefonhörer (Å) wählen. Geben Sie dann die Taste (0) ein. Eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamts öffnet Ihnen dann die Rathaustür.

Bräunlingen, den 10.03.2023

Bächle

Bürgermeister

Flurbereinigung Bräunlingen-Bruggen

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis –untere Flurbereinigungsbehörde- informiert:

Im Flurbereinigungsverfahren Bräunlingen-Bruggen wurde durch Vorläufige Anordnung vom 20.01.2023 zur Bereitstellung von Flächen für den vorzeitigen Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen entzogen.

Die Anordnung mit Begründung und die Besitzregelungskarte sind auf der Internetseite www.braeunlingen.de öffentlich bekannt gemacht und liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Rathaus Bräunlingen, Zimmer 15, während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus. Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 0771 603 136 gebeten.

Aufgrund der Bekanntmachungssatzung der Stadt Bräunlingen erfolgt die verbindliche öffentliche Bekanntmachung selbst ausschließlich auf der angegebenen Internetseite.

Hier gelangen sie zur vorläufigen Anordnung vom 20.01.2023...

Außenbereichssatzung „Bucksberg“, Stadt Bräunlingen, Stadtteil Unterbränd, 1. Änderung und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat am 19.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Außenbereichssatzung „Bucksberg“ nach §§ 35 Abs. 6 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Bräunlingen, Stadtteil Unterbränd gemäß § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum 1. Mal zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der Satzung liegt an der Nordseite der Hirschmoosstraße im Stadtteil Unterbränd und soll insbesondere nach Osten vergrößert werden, um auf dem Flurstück Nr. 31 ein Wohngebäude errichten zu können.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Entwurf zur 1. Änderung vom 19.01.2023.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichsatzung „Bucksberg“ ist aus dem abgedruckten Lageplan vom 19.01.2023 ersichtlich.

Lageplan zur Außenbereichssatzung „Bucksberg“ vom 19.01.2023

Außenbereichssatzung Bucksberg Offenlage

Der Beschluss zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Bucksberg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Mittwoch, den 8. Februar bis einschließlich Donnerstag, den 9. März 2023 im Rathaus, Kirchstr. 10 in Bräunlingen, 1. OG., Zimmer Nr. 15, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bedienstete des Stadtbauamtes können auf Wunsch Auskünfte zur Planung geben. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr, Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr.

Der Planentwurf ist zusätzlich von der Homepage der Stadt Bräunlingen unter folgendem Link abrufbar:

https://braeunlingen.de/oeffentliche-auslegungen

Während der o.a. Frist können im Rathaus Stellungnahmen zur Planung schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Bräunlingen, den 23.01.2023 Micha Bächle, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in öffentlicher Sitzung am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Hofwiesen – 3. Änderung und Erweiterung“ im Stadtteil Döggingen gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Wohngebietes Hofwiesen geschaffen werden, um in Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum weitere Wohnbauflächen bereit stellen zu können. Hierzu soll der Bebauungsplan im Norden durch Einbeziehung des Grundstücks Flst. Nr. 145/7 und einer Teilfläche des gemeindeeigenen Flst. Nr. 134 erweitert werden. Neben der Erweiterung sollen im noch unbebauten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans verschiedene Änderungen vollzogen und durch das Bebauungsplanverfahren zur Rechtskraft gebracht werden.

Der rd. 1,56 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans im Süden des Stadtteils Döggingen ergibt sich aus nachfolgendem Abgrenzungsplan.

Hier gelangen Sie zum Lageplan...

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach Vorgabe des § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Im Verfahren werden die Umweltbelange im Rahmen eines vereinfachten Umweltberichts mit artenschutzrechtlicher Prüfung berücksichtigt.

Ein Termin zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für die Dauer eines Monats wird im weiteren Verfahren rechtzeitig durch eine weitere amtliche Bekanntmachung angekündigt.

Bräunlingen, den 12. Dezember 2022

Micha Bächle, Bürgermeister

Am 15.12.2022 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2023 gültigen Wassergebühren beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:

Zählergebühren: Maximaldurchfluss (Qmax) von 5m³/h auf 75 EUR

Maximaldurchfluss (Qmax) von 7m³/h auf 105 EUR

Maximaldurchfluss (Qmax) von 10m³/h auf 150 EUR

Maximaldurchfluss (Qmax) von 16m³/h auf 225 EUR

Maximaldurchfluss (Qmax) von 25m³/h auf 375 EUR

Großwasserzähler (Qmax) von 65m³/h auf 965 EUR

Verbundzähler (Qmax) von 80m³/h auf 1.180 EUR

Verbrauchsgebühren: 3,37 € je qm Wasser (bisher 2,92 €)

Verbrauchsgebühren Bauwasser: 3,37 € je qm Wasser (bisher 2,92 €)

Die Beträge sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu sehen.

Hier gelangen Sie zur Änderung der Wasserversorgungssatzung...

Am 17.11.2022 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2023 gültigen Abwassergebühren beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr: 2,52 € je cbm Schmutzwasser (bisher: 2,90 €).
Niederschlagswassergebühr: 0,48 € je qm versiegelte Fläche (bisher: 0,43 €).

Hier gelangen Sie zur Änderung der Abwassersatzung...

Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die folgenden Gebühren beschlossen:
Die Grundgebühr für die Verwaltungs- und Sachkosten bleibt unverändert bei 41, 90 € je Bescheiderstellung.
Die Abfuhrgebühr 2023 bleibt ebenfalls unverändert bei 15,33 € je cbm Schlamm bzw. Abwasser.
Die Anfahrtspauschale beträgt 135,95 €. (bisher 119,84 €).

Hier gelangen Sie zur Änderung der Satzung über die Entsorgung...