08.09.2024
Zweite Gauchachtalbrücke muss trotz Gerichtsurteil kommen
„Wir brauchen die zweite Gauchachtalbrücke“, so Bürgermeister Micha Bächle und Ortsvorsteher Dieter Fehrenbacher mit Blick auf die Urteilsentscheidung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zwar die bisherige Plangenehmigung der 2. Gauchachtalbrücke der B31 aus dem Jahr 1991 für rechtswidrig erklärt, aber nicht das ganze Genehmigungsverfahren aufgehoben und ermöglicht dieses nun nachzubessern. „Der VCD wollte mit seiner Klage ein Exempel statuieren, um Bauprojekte dieser Art in Deutschland zu verhindern und die Baar soll der Leidtragende sein. Das wollen und werden wir nicht akzeptieren. Die politischen Vertreter in Bund, Land, Regierungspräsidium und der Region stehen hinter dem Projekt, das haben alle immer wieder deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es nun die vom Gericht geforderten Gutachten nachzureichen, was das Regierungspräsidium ja bereits getan hat“. Darüber hinaus müsse sich die Politik auch überlegen, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Der VCD sei das beste Beispiel dafür, dass ein paar wenige Initiatoren zum Schaden vieler handeln, obwohl diese gar nicht betroffen sind.