20.01.2025
Verträge zur Windkraft unterzeichnet, Genehmigungsantrag für vier Anlagen soll im ersten Halbjahr 2024 gestellt werden
Ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Windpark Bräunlingen ist nun erfolgt. Bürgermeister Micha Bächle unterzeichnete zusammen mit Christian Boehm (Laoco GmbH) und Thomas Stopp (Energiequelle GmbH) den Grundstücksnutzungsvertrag sowie den Kooperationsvertrag zwischen der Stadt und dem Konsortium für den Windpark. Damit kann nun der Genehmigungsantrag beim Landratsamt für das Projekt mit 4 Anlagen bis im Sommer diesen Jahres gestellt werden. „Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt für die Realisierung des Projektes“, so Bürgermeister Micha Bächle. In den Verträgen, die der Gemeinderat Ende Januar 2024 beschlossen hat, konnten alle Kernpunkte aus der Gemeinderatsentscheidung vom vergangenen Oktober verankert werden.
Projektstand – 4 Anlagen
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses im Oktober fanden in den vergangenen Monaten Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und den beiden Entwicklern des Projektes, der LAOCO GmbH und der Energiequelle GmbH statt. Die Stadt hat hierzu auch das Beratungsunternehmen Endura Kommunal mit der Kanzlei Sterr-Koelln & Partner beauftragt, um die Verhandlungen auf Seiten der Stadt zu unterstützen. Hierzu gab es zahlreiche Verhandlungsrunden, um die Punkte des Gemeinderatsentscheids auszuverhandeln. Parallel dazu fanden und finden bereits die natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen statt, so dass hierdurch kein Zeitverzug bei der Umsetzung des Projektes entsteht. Auch gab es bereits Begehungen mit dem Forst um die Zuwegungen und potentiellen Standorte der Windenergieanlagen zu inspizieren. Nach der Unterzeichnung werden die weiteren Genehmigungsunterlagen vervollständigt und bei den zuständigen Behörden eingereicht. Es wird mit einem Genehmigungserhalt Ende 2024 bis Mitte 2025 gerechnet, so dass noch 2025 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Inhalte der Verträge
Im Zuge der Vertragsverhandlungen wurde vereinbart, dass die Pachteinnahmen an den jeweiligen Standort gekoppelt sind. Eine Anlage wird zwischen der Stadt und dem Fürstenhaus aufgeteilt. Die Pachtkonditionen konnten zudem gegenüber dem Angebot von Oktober 2022 verbessert werden, so dass nun auch die Höhe der Marktpreise für Strom als auch die Anlagenzahl dabei Berücksichtigung finden. Für die Zuwegung von der Kreisstraße bis zu den Brandhöfen sollen die städtischen Wege von den Projektierern auf deren Kosten zunächst für die Bauzeit als Schotterwege ausgebaut und danach so bearbeitet werden, dass diese als Unterbau für eine Teerstraße genutzt werden können. Die Projektierer verpflichten sich zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren, sofern dies vom Landratsamt zugelassen wird.
Bürgerstrombonus
Die Umsetzung eines Bürgerstromtarifs erweist sich angesichts der hohen Volatilität der Strommärkte als schwierig. Stattdessen konnte ein Bürgerstrombonus ausgehandelt werden. Je Windenergieanlage wird dabei über einen längeren Zeitraum eine Summe von 300.000 Euro für einen Bürgerstrombonus zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass jeder Privat-Haushalt pro Jahr und Windenergieanlage 10 Euro erhält (aktuelle Planung 40€ pro Haushalt) und dies auf eine Laufzeit von zirka 10 Jahren.
Beteiligung an einer Windenergieanlage
Ein wichtiger Punkt war auch in den Vertragsverhandlungen die mögliche Übernahme einer der Anlagen durch die Stadt oder die Bürgerschaft. Der Stadt wird hierzu spätestens nach Erhalt des Zuschlags nach EEG oder Vorliegen einer vergleichbaren Vergütung ein annahmefähiges Angebot zur Übernahme einer Windenergieanlage von den Projektierern unterbreitet. Das Angebot soll sich dabei auf eine Windenergieanlage mit einer mittleren Windhöffigkeit beziehen. Hierzu werden die Projektierer Ertragsgutachten von zwei anerkannten unabhängigen Sachverständigen vorlegen. Die Konditionen für die Anlage liegen dabei unter den marktüblichen Konditionen. Die für eine Übernahme erforderlichen Verträge sollen nach Vorlage des Angebots erarbeitet werden, so dass die Entscheidung der Stadt bzw. der von ihr benannten Gesellschaft über die Annahme des Angebots und die Übernahme spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage erfolgen kann. Die Stadt kann ihrerseits auch anderen privaten Investoren aus dem Stadtgebiet, insbesondere einer Bürgerenergiegenossenschaft, eine Beteiligung in einer von ihr gewünschten Höhe ermöglichen.
Im Kooperationsvertrag werden zudem die Forderungen des Gemeinderates „Null-Schattenschlag“ aber auch die Höhenbegrenzung geregelt. Diese Bestimmungen sind einklagbar und mit einer Vertragsstrafe belegt.
Bild: Stadt Bräunlingen
v.l.n.r.: Christian Boehm (Laoco GmbH), Bürgermeister Micha Bächle, Thomas Stopp (Energiequelle GmbH)
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