Leichte Sprache font icon
Stadt kämpft weiter für die 2. Gauchachtalbrücke / Gemeinderat gibt einstimmig Erklärung im Rahmen des Planergänzungsverfahrens ab

14.06.2025

Stadt kämpft weiter für die 2. Gauchachtalbrücke / Gemeinderat gibt einstimmig Erklärung im Rahmen des Planergänzungsverfahrens ab

Stadt kämpft weiter für die 2. Gauchachtalbrücke / Gemeinderat gibt einstimmig Erklärung im Rahmen des Planergänzungsverfahrens ab

Das Regierungspräsidium Freiburg ist nun dabei Nacharbeiten, die vom VGH als erforderlich angesehen wurden, für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke durchzuführen. Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde integriert. In diesem Verfahren wurde kürzlich ein wichtiger Schritt getan.  Die Planunterlagen wurden zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Stadt Bräunlingen hat nun eine Stellungnahme abgegeben, in dem sie sich für die zweite Brücke stark gemacht. Der Gemeinderat hat hierzu am 19.5.2025 eine einstimmige Resolution verabschiedet.

Die Stadt Bräunlingen steht hinter dem Bau der 2. B31 Gauchachtalbrücke. Der VCD Südbaden handelt mit seiner Klage gegen die Interessen der Bürger der Region. Die zweite Gauchachtalbrücke ist zentraler Baustein auch für die künftige Entlastung der Ortsdurchfahrt Döggingen. Erst durch die zweite Brücke können auch beide Tunnelröhren komplett genutzt werden. Die Stadt Bräunlingen verfolgt das Ziel, dass die Tunnelröhren so nachgerüstet werden, dass dort auch ein Begegnungsverkehr im geplanten Umleitungsfall durchgeführt werden kann, um somit den Stadtteil Döggingen zu entlasten. 

Die 2. Brücke wird ebenfalls gebraucht, damit bei der Instandsetzung der bestehenden Brücke nicht der komplette Umleitungsverkehr über längere Zeiten durch den Ort fließen muss. Somit dient der Bau der zweiten Brücke der Verkehrsentlastung des Ortes und hat damit eine weitere gewichtige positive Folge zur Minimierung der Belastungen der verkehrsgeplagten Einwohnerschaft in Döggingen. Letztendlich war der Bau der Ortsumgehung Döggingen auch eine Folge mehrerer schwerer bzw. tödlicher Verkehrsunfälle, auch mit Fußgängern in der Ortsmitte.

Die Stadt Bräunlingen hat die Planungen immer konstruktiv unterstützt und auch Flächen für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde bei den Planungen für den Bau der 2. Brücke darauf geachtet, dass es durch das Anlegen der Baustraße nicht zu dauerhaften Sperrungen kommt. Aus den Fakten ergibt sich daher eine verkehrliche Notwendigkeit zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke, zu der auch die Einwohnerschaft von Döggingen geschlossen steht.

Die Stadt begrüßt ausdrücklich die Intention des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland die 2. Gauchachtalbrücke zu bauen. 

Hintergrund:

Am 14.04.2021 wurde vom Land Baden-Württemberg die Genehmigung der zur Fertigstellung der Ortsumfahrung erforderlichen Maßnahmen beantragt. Gegenstand des daraufhin durchgeführten Plangenehmigungsverfahrens waren insbesondere die für den Brückenbau zur Aufstellung von Kränen erforderliche Baustraße und zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, die Verlegung des Gewässers „Graben Hohle Gasse“, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die mit den Maßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Verzicht auf den Rückbau des alten Straßendamms der B 31 und auf die Freilegung der Gewässer Gauchach und Mauchach. Nach erfolgter Anhörung der Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände wurde am 11.02.2022 die Plangenehmigung für diese Maßnahmen erlassen. Am 20.12.2022 erfolgte noch eine Ergänzung um zwei Waldumwandlungsgenehmigungen. Am 31.07.2022 wurde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine Klage gegen das Vorhaben erhoben. Von dort wurde mit Urteil vom 25.04.2024 entschieden, dass die o.g. Plangenehmigung mit ihrer Ergänzung Bestand hat, aber Nacharbeiten erforderlich sind. Gegenstand des Verfahrens sind die Nacharbeiten, die vom VGH als erforderlich angesehen wurden. Der Verkehrsclub Deutschland hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Es gibt noch keinen Gerichtstermin. 

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT