28.10.2026
Information zum Thema Atommüllendlager / Fläche zwischen Eisenbach, Vöhrenbach und Mistelbrunn wird weiter untersucht
Information zum Thema Atommüllendlager / Fläche zwischen Eisenbach, Vöhrenbach und Mistelbrunn wird weiter untersucht
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 27. Oktober zum dritten Mal Arbeitsstände aus den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen veröffentlicht und damit eine weitere Eingrenzung der Teilgebiete vorgenommen hat. Vor einem Jahr stufte die BGE noch 25 Prozent der deutschen Landesfläche als potenziell geeignet für ein Atommüllendlager ein. Nun hat sie diese Fläche weiter eingegrenzt und zwar auf weniger als 5 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Damit ist das gesamte Bundesgebiet zumindest vorläufig bewertet. Eine Übersicht der Gebiete liefert der BGE Endlagersuche Navigator www.bge.de
Im Schwarzwald-Baar-Keis wird weiterhin – wie bereits am 03.11.2025 - für zwei Regionen festgestellt, dass diese die Prüfschritte 1 und 2 der relevanten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen weitgehend bestanden haben (türkise Färbung). Die eine Fläche betrifft den nördlichen Teil des Schwarzwald-Baar-Kreises, einen Granitkomplex des Triberger Granits, wobei die Gemeinden Schonach, Schönwald, Königsfeld und die Städte Triberg und St. Georgen betroffen sind. Die andere Fläche betrifft ein Gebiet im westlichen Bereich des Landkreises, einen Granitkomplex des Eisenbacher Granits, von dem im Wesentlichen die Stadt Vöhrenbach betroffen ist. Dies ist angrenzend an die Bräunlinger Gemarkung.
Für die türkisfarbenen Gebiete, die die Prüfschritte 1 und 2 weitgehend bestanden haben, bedeutet die nun erfolgte Eingrenzung noch nicht, dass diese als Standortregion für die übertägige Erkundung in Phase II der Endlagersuche ausgewählt werden. Die BGE wird die verbleibenden Gebiete nun weiteren vertieften Prüfungen unterziehen und will dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Ende 2027 konkrete Standortregionen für die oberirdische Erkundung vorschlagen. Die Auswahl soll sich bis dahin auf ca. 5 bis 12 Gebiete beschränken. Die finale Entscheidung über die zur erkundenden Standortregionen trifft dann der Gesetzgeber.
Bürgermeisteramt
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