Bürgerstiftung
Bürgerstiftung Bräunlingen - Von Bürgern- Für Bürger
Nach den damaligen stiftungsrechtlichen Vorschriften betrug die Mindestsumme für die Genehmigung einer Stiftung 50.000 €. Zum Start erreichte man 72.000 €, die von gewerblichen Gründungsstiftern mit je 2.500 € und Privatpersonen mit je 500 € aufgebracht wurden. Seitdem sind durch Zustiftungen und Veranstaltungen der Bürgerstiftung weitere Beträge hinzu gekommen so dass das Stiftungskapital Mitte Juli 2021 rund 260.000 € beträgt. Dieses Stiftungskapital darf nicht angetastet werden, aber die Zinsen daraus und zusätzliche Spenden werden für die Stiftungszwecke verwendet.
Diese vom Regierungspräsidium Freiburg anerkannte rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts hat den Zweck, hilfsbedürftige Bürger zu unterstützen und in den Bereichen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu werden. Mit Sachspenden und über 60.000 € (Stand Mitte Juli 2021) hat die Bürgerstiftung sich bisher eingebracht.
Die Bürgerstiftung Bräunlingen ist berechtigt, sowohl für Spenden als auch für Zustiftungen Spendenbescheinigungen auszustellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Dies sind der Stiftungsvorstand mit Jürgen Guse (BM i.R.) als Vorsitzendem und dem Stiftungsratsvorsitzenden Dr. Steffen Würth.
Durch Spenden oder Zustiftungen, auch kleine Beträge sind willkommen.
Sparkasse Schwarzwald Baar
- IBAN DE96 6945 0065 0240 0373 00
- Volksbank Schwarzwald Baar Hegau
- IBAN DE47 6649 0000 0021 5080 04