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Grillhütten

geschlossene Grillhütte auf einer großen Waldlichtung

Ausstattung:

  • Tische und Bänke im Innenbereich für 20-30 Personen
  • Tische und Bänke im Außenbereich für 20-30 Personen
  • Schwedenofen in der Hütte
  • Grillstelle
  • Spielplatz mit Klettergerüst, Sandkasten und Tischtennisplatte
  • Toilettenhäuschen in den Sommermonaten
  • Parkplatz vorhanden

Kosten:

  • Einheimische 40,00 € zzgl. 20,00 € für das Toilettenhäuschen
  • Auswärtige 60,00 € zzgl. 20,00 € für das Toilettenhäuschen
  • Kaution 100,00 €

Anmietung:

  • Amt für Tourismus, Kultur und Sport
  • Kirchstraße 3, 78199 Bräunlingen
  • Tel. 0771 61900, touristinfo@braeunlingen.de
  • Online Buchung

Anfahrt:

  • zwischen Waldhausen und Unterbränd an der K 5740 beim großen Gedenkstein in den Wald abbiegen

geschlossene Grillhütte am Waldrand

Ausstattung:

  • Strom
  • Kühlschrank
  • Spielplatz mit Tischtennisplatte, Schaukel, Kletterwand und Bolzplatz
  • Heidenloch-Bikepark
  • Tische und Bänke im Innenbereich für 20-30 Personen
  • Tische und Bänke im Außenbereich für 20-30 Personen
  • Grillstelle
  • Toilettenhäuschen in den Sommermonaten

Kosten:

  • Unterbränder Bürger 50 €
  • Auswärtige 80 €
  • Kaution 100 €

Anmietung:

  • Dorfgemeinschaft Unterbränd
  • Stephan Demattio, Tel. 07654 806939, Mobil 0170 2960296, Stephan.Demattio@t-online.de
  • Online Buchung
  • Vermietung von April bis Oktober

Anfahrt:

  • Im Stadtteil Unterbränd den Heidenlochweg entlang bis zum Waldrand fahren

offene Schutzhütte bei einer Wassertretstelle

Ausstattung:

  • Grillstelle
  • Sitzbänke und Tische
  • Toilettenhäuschen in den Sommermonaten
  • Stromanschluss (Abrechnung nach Verbrauch)

Kosten:

  • Einheimische 60,00 Euro
  • Auswärtige 80,00 Euro
  • Kaution 100,00 Euro

Anmietung:

  • Ortsverwaltung Döggingen
  • Freiburger Straße 9, 78199 Bräunlingen
  • Tel. 07707 265, ov-doeggingen@braeunlingen.de

Anfahrt:

  • Im Stadtteil Döggingen der Freiburger Straße Richtung Unadingen folgen, in der scharfen Rechtskurve liegt die Grillhütte auf der linken Seite.

Wassertretstellen Standorte

  • Ottilienberg Bräunlingen
  • Kupferbrunnen Döggingen
  • Bruggen beim Pumpwerk Burgring 10

Grillplätze

Grillstelle mit offener Schutzhütte und Wassertretstelle

Kosten:

  • einheimische Nutzer*innen 20,00 €
  • auswärtige Nutzer*innen 40,00 €
  • zzgl. 20,00 € für Hüttenwart und 20,00 € für Dixi-WC (nur Juni - August)
  • Eine Kaution in Höhe von 100,00 € muss hinterlegt werden.

Anmietung:

Anfahrt:

  • Im Stadtteil Döggingen der Freiburger Straße Richtung Unadingen folgen, in der scharfen rechts Kurve liegt die Grillhütte auf der linken Seite.

2019 im Rahmen der 72-Stunden-Aktion der Bräunlinger Ministranten erstellt worden.


Nutzung:

  1. Dieser Grillplatz steht der Allgemeinheit zur freien Verfügung. Eine Reservierung ist nicht möglich. Es darf niemand vom Platz verwiesen werden.
  2. Der Bolzplatz ist eine eigenständige Freizeiteinrichtung, die zu den in der Spielplatzordnung der Stadt Bräunlingen geregelten Zeiten von allen genutzt werden darf.
  3. Insbesondere in Rücksicht auf die näheren und weiteren Anwohner ist Lärm generell zu vermeiden. Nach 22 Uhr darf keine Musik abgespielt werden.
  4. Es steht kein WC zur Verfügung.
  5. Fahrzeuge müssen auf dem Sporthallen-Parkplatz geparkt werden. Die Zufahrt zum Grillplatz ist nicht erlaubt, auch wenn die Schranke geöffnet sein sollte.
  6. Müll muss selbst entsorgt / wieder mitgenommen werden, Glasscherben, Kronkorken u.ä. müssen aufgesammelt werden.
    Die Grillstelle liegt an einem beliebten Spazierweg für Menschen mit Hunden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist geboten.
  7. Geeignetes Brennholz oder Holzkohle zum Grillen ist selbst mitzubringen. Es ist strengstens untersagt, "grünes Holz" von stehenden Bäumen als Brennmaterial zu benutzen.
  8. Der Platz darf erst verlassen werden, wenn das Feuer in der Feuerstelle ganz erloschen ist. Das Zurücklassen eines unbeaufsichtigten Feuers bzw. Glut ist gefährlich und verboten.
  9. Den Anweisungen des Forstpersonals, des Jagdpächters und der Beauftragten der Stadtverwaltung Bräunlingen ist Folge zu leisten.

1. April bis 30. September:

8-12 Uhr und 14-20 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ab 10 Uhr

1. Oktober bis 31. März:
8-12 Uhr und 14-18 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ab 10 Uhr

Verstöße gegen die Betriebszeiten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu EUR 1.000 bestraft werden kann.

Anfahrt: