Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilare
Seit Jahren werden die Geburtstage der Einwohner der Gemeinde ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) veröffentlicht und an Presse und Rundfunk übermittelt. Jubilare die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten dies den nachstehend genannten Sachbearbeiterinnen mitzuteilen. Ist eine Pressesperre vermerkt, gilt diese bis auf Widerruf.
Zuständige Stelle
Standesamt und Einwohnermeldeamt der Stadt Bräunlingen